Wednesday 28 March 2018 photo 16/30
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V. mit § 8 Abs. 1, § 8a KStG). Die Anlage ist auszufullen: – von Organtragern, die nicht zugleich Organgesellschaft sind oder. – wenn ein Zins- oder EBITDA-Vortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellt wurde oder. – wenn die Zinsaufwendungen (Betrag lt. Zeile 7) mindestens 3 Mio. € betragen.
Inhaltsubersicht · Erster Teil · Steuerpflicht · § 1 Unbeschrankte Steuerpflicht · § 2 Beschrankte Steuerpflicht · § 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfahigen Personenvereinigungen und Vermogensmassen sowie bei Realgemeinden · § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des offentlichen Rechts.
Erklarung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 KStG), des durch Umwandlung von Rucklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG) und in den Fallen des Antrags nach § 34 Abs. 14 KStG: des fortgeschriebenen Endbetrags i. S. des § 36 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag
Unbeschrankte KSt-Pflicht (§ 1 KStG). – Kapitalgesellschaften. – Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. – VVaG. – sonstige juristische Personen des Privatrechts. – nichtrechtsfahige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermogen des privaten Rechts. – BgA von jur. Personen des offentlichen Rechts.
Einschrankung des § 8b KStG. III. Die neue gesetzliche Regelung. (§ 8b Abs. 4 KStG). 1. Kompromiss: Streubesitzdivi- denden werden steuerpflichtig. 2. Einzelheiten zur Ermittlung der ma?geblichen Beteili- gungsgrenze von 10 % a) Ma?geblicher Zeitpunkt fur Mindestbeteiligung b) Zusammenrechnung von. Beteiligungen.
11, 12, 13 KStG. (insbes. Organschaft). 3.1 GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG (§ 7 KSTG). 3.1.1 BEMESSUNGSGRUNDLAGE ? § 7 Abs. 1 KStG (Grundsatz): Die Korperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden. Einkommen. ? § 7 Abs. 2 KStG (Formel):. Einkommen i.S.d. § 8 Abs. 1 KStG ./. Freibetrag §§ 24
Fallen des § 8 Abs. 9 KStG! Die mit einem Kreis versehenen. Zahlen bezeichnen die Erlauterungen in der Anleitung zur Korperschaft- steuererklarung. Anlage Verluste zur Korperschaftsteuererklarung KSt 1 A zur Korperschaftsteuererklarung KSt 1 B zur Korperschaftsteuererklarung KSt 1 C. Verbleibender Verlustvortrag
Steuernummer. Nicht zu verwenden in den. Fallen des § 8 Abs. 9 KStG! Die mit einem Kreis versehenen. Zahlen bezeichnen die Erlauterungen in der Anleitung zur Korperschaft- steuererklarung. Anlage Verluste zur Korperschaftsteuererklarung. Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. mit § 31 Abs. 1 KStG. Zeile.
facultas Universitatsverlag, 1050 Wien, Osterreich. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfaltigung und der Verbreitung sowie der Ubersetzung, sind vorbehalten. Satz: Wandl Multimedia-Agentur. Druck: Finidr, s.r.o., C? esky Te sin. ISBN 978-3-7089-1218-9. Zitiervorschlag: Autor in Bergmann/Bieber, KStG § X Tz
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und fur Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. - Seite 1 von 43 -. Korperschaftsteuergesetz (KStG). KStG. Ausfertigungsdatum: 31.08.1976. Vollzitat: "Korperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002
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